§1 Geltungsbereich, Vertragsgrundlagen
(1) Für alle zwischen Ihnen als Teilnehmende und dem Kursveranstalter Mühlenpfeiffer e.V. (siehe Impressum) – im folgenden Veranstalter – abgeschlossenen Verträge über die Kursteilnahme, Unterbringung und Verpflegung gelten die nachfolgenden Bedingungen.
(2) Alle zwischen Teilnehmenden und Veranstalter im Zusammenhang mit diesen Verträgen getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Geschäftsbedingungen, der
Buchungsbestätigung und Annahmeerklärung.
(3) In Prospekten, Anzeigen, auf der Veranstalter-Website (muehlenpfeiffer.de) und in sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Zeitpläne, Abbildungen oder Zeichnungen sind beispielhaft, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
§2 Mindestalter für Teilnehmende
(1) Das Mindestalter für eine Teilnahme an Dudelsackkursen ist 12 Jahre.
(2) Das Mindestalter für unbegleitet Teilnehmende auf der Veranstaltung ist 14 Jahre.
§3 Anmeldung, Warteliste, Vertragsschluss, Preise, Zahlung
(1) Die Anmeldung findet ausschließlich über das Online-Formular auf der Veranstalter-Website (muehlenpfeiffer.de) statt. Für jeden Teilnehmenden bedarf es einer eigenen Formularabsendung. Für eine erfolgreiche Anmeldung sind mindestens alle Pflichtfelder auszufüllen.
(2) Sind in einem Kurs alle Plätze belegt, ist keine Anmeldung für diesen Kurs mehr möglich. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich über das Anmeldeformular auf eine Warteliste setzen zu lassen. Treten Teilnehmende von der Anmeldung zurück, werden frei gewordene Plätze chronologisch den auf der Warteliste stehenden Teilnehmenden angeboten. Die Anmelde- und Rücktrittsbedingungen werden dadurch nicht beeinflusst. Für jeden Kurs wird eine eigene Warteliste geführt.
(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter nach Überweisung der Teilnahmegebühr zustande, nicht bereits durch die automatisiert versendete Eingangsbestätigung nach Absenden des Anmeldeformulars oder die Aufforderung zur Zahlung der Teilnahmegebühr.
(4) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen (unter Beachtung einer Banklaufzeit von 2 Werktagen) nach Erhalt der Zahlungsaufforderung auf das angegebene Konto des Veranstalters zu überweisen, anderenfalls verfällt die Anmeldung und der Teilnehmende benötigt eine erneute Anmeldung. Der Veranstalter bestätigt dem Teilnehmenden den Zahlungseingang.
(5) Ein Abzug von Skonto ist unzulässig soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
§4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Teilnehmende ist zur Aufrechnung gegen die Forderungen des Veranstalters nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, diese anerkannt wurden oder wenn die Gegenansprüche unstreitig gestellt sind. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmende Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht.
§5 Haftungsregelungen, Haftpflichtversicherungspflicht
(1) Ansprüche des Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Da Teilnehmende zum Teil hochwertige Instrumente mitbringen, raten wir zur persönlichen Absicherung dringend zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Zeit der Kursdauer.
(5) Die Teilnehmenden sind vom Veranstalter nicht unfallversichert.
§6 Rücktrittsregelungen
(1) Bei einem Rücktritt wird jeder Teilnehmende einzeln behandelt, ungeachtet von Anmeldungen mehrerer Teilnehmenden durch einen Teilnehmenden und Bezahlung von Teilnahmegebühren als Sammelüberweisung.
(2) Dem Teilnehmenden wird ein Rücktrittsrecht nach folgenden Bedingungen eingeräumt:
Der Teilnehmende kann bis 14 Tage nach Anmeldeeingang durch eine mindestens Textform wahrende Rücktrittserklärung gegenüber dem Veranstalter (vorzugsweise per Email an info@muehlenpfeiffer.de) von der Teilnahme an der Veranstaltung zurücktreten. In diesem Fall werden der Veranstalter und der Teilnehmende von ihren Verpflichtungen in Bezug auf Kursveranstaltung bzw. Teilnahmegebühr und Unterkunft und Verpflegung frei. Sollte innerhalb dieser Frist bereits eine Teilnahmegebühr überwiesen worden sein, wird seitens des Veranstalters eine Verarbeitungspauschale in Höhe von 5 € erhoben bzw. einbehalten, wobei dem Teilnehmenden der Nachweis von geringeren Kosten als der Pauschale ausdrücklich anheim gestellt wird. Nach Ablauf dieser Frist kann der Veranstalter leider weder Übernachtungs-, Verpflegungs- noch
Kursgebühren zurückerstatten, auch nicht im Krankheitsfall. Zur Absicherung empfiehlt der Veranstalter gegebenenfalls den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die diese Kosten im Fall einer Verhinderung an der Teilnahme übernimmt. Da der ehrenamtlich organisierende Veranstalter weder Kurse oder Übernachtungen überbuchen kann, noch einen kalkulierten Preisaufschlag aufgrund möglicher Rückzahlungsforderungen erheben möchte sowie auch die bestellten Referenten Planungssicherheit benötigen, wird auf konsequente Einhaltung dieser strikten Bedingungen bestanden.
(3) Dem Veranstalter wird ein Rücktrittsrecht nach den folgenden Bedingungen eingeräumt:
Der Veranstalter kann bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn durch eine mindestens Textform wahrende Rücktrittserklärung gegenüber dem Teilnehmenden von der Veranstaltung eines Einzelkurses oder der Veranstaltung im Ganzen zurücktreten. Dies gilt nur, falls der gebuchte Einzelkurs oder die gesamte Veranstaltung durch ungenügende Teilnehmerzahlen nicht wirtschaftlich durchführbar wäre, was bei einer Einzelkursteilnehmerzahl von unter 5 Personen oder Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl in allen angebotenen Kursen der Fall ist. In diesem Fall ist der Veranstalter zu unverzüglicher Benachrichtigung des Teilnehmenden verpflichtet;
Veranstalter und Teilnehmende werden von ihren Verbindlichkeiten frei und der Teilnehmende erhält seine Teilnahmegebühr unverzüglich in vollem Umfang zurückerstattet. Im Falle eines Durchführungsverbots der Veranstaltung durch den Gesetzgeber ist ein Rücktritt des Veranstalters von der Veranstaltung jederzeit möglich mit ebenfalls unverzüglicher Benachrichtigung des Teilnehmenden, Rückerstattung des Teilnahmebeitrags und Freistellung von Verbindlichkeiten. Hinsichtlich eines durch das Entfallen eines Kurses oder der Veranstaltung im Ganzen entstehenden Schadens gilt der in diesen Teilnahmebedingungen vereinbarte Haftungsausschluss.
§7 Nichtteilnahme, Weiterveräußerung bzw. Weitergabe des Teilnehmerplatzes
(1) Bei Nichtteilnahme nach Ablauf der unter §6 gewährten Rücktrittsfrist kann die geleistete Teilnahmegebühr grundsätzlich nicht, auch nicht in Teilen, zurückerstattet werden. Der Nachweis eines geringeren Schadens als der vollen Höhe der Teilnahmegebühr wird dem Teilnehmenden ausdrücklich anheim gestellt.
(2) Der Teilnehmerplatz ist an die Person des angemeldeten Teilnehmenden gebunden. Der Teilnehmende ist daher nicht berechtigt, den Teilnehmerplatz ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters selbst weiter zu veräußern bzw. an Dritte zum gewerblichen Weiterverkauf durch diese zu veräußern oder abzugeben.
(3) Ausschließlich unter folgenden Bedingungen kann von (1) abgewichen werden und eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages unter Rückbehalt einer Bearbeitungsgebühr erfolgen: Der Teilnehmende gibt dem Veranstalter schriftlich seine voraussichtliche Nichtteilnahme bekannt (vorzugsweise per Email an info@muehlenpfeiffer.de). Der Teilnehmende erhält die unter (2) beschriebene Zustimmung und vermittelt dem Veranstalter nachweislich eine Ersatzperson mit gleichem Kurs- und erfüllbarem Unterkunftswunsch. Die Teilnahmegebühr des Ersatzteilnehmenden ist nachfolgend vollständig beim Veranstalter eingegangen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall unverzüglich unter Rückbehalt einer Bearbeitungsgebühr von 5€ zurückerstattet.
§8 Mitwirkungs-, Verhaltens- und Unterlassungspflichten des Teilnehmenden während der Veranstaltung, Regelungen zur Unterkunft
(1) Auf der Veranstaltung können keine Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Instrumente werden durch den Teilnehmenden eingerichtet und gut spiel- und stimmbar zur Veranstaltung mitgebracht. Ist dies nicht der Fall und eine Kursteilnahme wegen Behinderung anderer Kursteilnehmender dadurch nicht oder nur teilweise möglich und kein Ersatzinstrument verfügbar, kann ein Teilnehmender von Teilen des Kurses oder insgesamt ausgeschlossen werden, ohne dass ein anteiliger oder vollständiger Rückerstattungsanspruch der Teilnahmegebühr entsteht.
(2) Mit Gebäuden und Inventar des Veranstaltungsortes ist verantwortlich und sorgsam umzugehen sowie die Hausordnung des Veranstaltungsortes in der bei Ankunft mitgeteilten Form zu beachten. Insbesondere gilt: Rettungswege und Zufahrten sind stets freizuhalten.
(3) Für die Sauberhaltung der Räumlichkeiten einschließlich der Bäder während des Aufenthaltes ist der Teilnehmende selbst verantwortlich. Sie sind am Ende des Aufenthaltes aufgeräumt zu hinterlassen. Verschmutzungen, die über normale Nutzungsverschmutzung hinausgehen, sind zu beseitigen. Müll, der über haushaltsüblichen Müll hinausgeht, ist vom Teilnehmenden selbst und außerhalb des Veranstaltungsgeländes zu entsorgen.
(4) Haustiere sind während der Veranstaltung, auch wenn sie zeitweise im Außenbereich stattfindet, nicht zugelassen.
(5) Das Rauchen ist im Gebäude grundsätzlich verboten und lediglich im Außenbereich des Geländes gestattet.
(6) Nach 22 Uhr darf nur in dafür vorgesehenen Bereichen musiziert werden, um für die anderen Teilnehmenden und die Nachbarschaft eine Nachtruhe zu gewährleisten.
(7) Schäden und Verluste aller Art sind Unterkunft und Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
(8) Die im Rahmen der Kurse übergebenen Unterlagen (u.a. Notenmaterial, Informationstexte, Übersichten) sind nur für die private Nutzung bestimmt und dürfen vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Genehmigung durch die jeweiligen Rechteinhaber nicht weiterverbreitet werden.
(9) Im Rahmen einer nach den geltenden Bestimmungen entgeltpflichtigen Situation (z.B. eines Konzerts) dürfen keine bei Verwertungsgesellschaften entgeltpflichtigen Werke, beispielsweise bei der GEMA gemeldete, aufgeführt werden.
§9 Verpflegung und Unterkunft
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung kann nur mit Verpflegung gebucht werden. Wir bitten mit Rücksicht auf das Beherbergungsunternehmen auf das Mitbringen von Speisen und Getränken, selbstverständlich mit Ausnahme von diätetischen, während der gemeinsamen Veranstaltungseinheiten zu verzichten.
(2) Für Teilnehmende mit Buchung einer Unterkunft ist das Frühstück inklusive. Für alle Teilnehmenden besteht die Verpflegung aus Mittagessen, Kaffee/Tee und Kuchen sowie
Abendessen an den jeweiligen Kurstagen. Während der Kurse wird Mineralwasser kostenfrei zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Getränke (außerhalb des Frühstücks und der Kaffeepause) werden vom Unterkunftsbetrieb zur Verfügung gestellt und zum Veranstaltungsende mit diesem abgerechnet.
(3) Die Unterbringung erfolgt generell in Zweibettzimmern mit Dusche und WC. Einige Zweibettzimmer teilen sich ein Bad.
(4) Ist dem Teilnehmenden die Unterbringung in einem Zweibettzimmer unter keinen Umständen möglich und wird stattdessen ein Einzelzimmer gewünscht, wird der Veranstalter vom Teilnehmenden vor Absenden des Anmeldeformulars darüber in Kenntnis gesetzt. Der Veranstalter unterbreitet daraufhin einen Lösungsvorschlag.
(5) Die Angabe eines Zimmerbelegungswunsches in der Anmeldung ist weder verpflichtend, noch kann ein Anspruch daraus abgeleitet werden. Die Angabe dient dem Veranstalter als Hilfe und in dem Bemühen, dem Belegungswunsch gerecht zu werden.
§10 Leihinstrumente
(1) Leihinstrumente (Schulhümmelchen) können für den Anfängerkurs und für leicht fortgeschrittene Teilnehmende im Fortgeschrittenenkurs zur Verfügung gestellt werden. Für Ensemblekurse stehen keine Leihinstrumente zur Verfügung.
(2) Das Ausleihen der Instrumente ist für die Dauer der Veranstaltung gegen eine Leihgebühr in Höhe von 25 € möglich. Die Gebühr ist zum Veranstaltungsbeginn in bar an den Veranstalter zu entrichten.
(3) Die Anzahl der Leihinstrumente ist begrenzt. Teilnehmende, die ein Leihinstrument nutzen wollen, haben dies in der Anmeldung anzugeben. Die Vergabe richtet sich nach chronologischem Eingang der Teilnahmegebühr. Ein Anspruch auf Erhalt eines Instruments besteht nicht.
(4) Teilnehmende, denen ein Leihinstrument zur Verfügung gestellt wurde, sind verpflichtet sorgsam mit dem Instrument umzugehen und haften für entstehende Schäden bei unsachgemäßem Gebrauch und Zerstörung.
§11 Datenschutz, Nutzung von Bild- und Tonmaterial
(1) Durch den Vertragsabschluss erteilt der Teilnehmende sein Einverständnis, dass von ihm angegebene persönliche Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung abgespeichert und verwendet werden. Dies umfasst beispielsweise die Zusendung von E-Mails seitens des Veranstalters oder der Referenten zum Zweck der Kursvorbereitung. Dieses Einverständnis ist widerruflich. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen; insbesondere ermöglicht der Veranstalter über den Vereinsvorstand (in Person des Präsidenten) auf Anfrage die Einsicht in die gespeicherten Daten.
(2) Der Teilnehmende erteilt sein widerrufliches Einverständnis, dass Bild- und Tonaufnahmen seiner Person von der Veranstaltung durch den Veranstalter veröffentlicht werden dürfen.
(3) Die Erteilung der Erlaubnis zur Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial in Bezug auf ein mögliches Abschlusskonzert der Veranstaltung ist Voraussetzung der aktiven Teilnahme.
§12 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
(1) Auf alle nach diesen Bedingungen geschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung.
(2) Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei eventueller rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.